Dem Kirchenvorstand gehören die Pfarrerin der Gemeinde und sechs gewählte sowie zwei berufene Kirchenvorsteher mit beschließender Stimme an. Außerdem hat der Kirchenvorstand die Ersatzleute, die sich in die Kirchenvorstandsarbeit einbringen, sowie die Gemeindereferentin mit beratender Stimme zugezogen.
Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der evangelischen Kirchengemeinde: der KV setzt sich für die Bedürfnisse der Gemeindemitglieder ein und repräsentiert die evangelische Kirche vor Ort. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde.
Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sind im Gottesdienst beteiligt, sie gestalten Kontakte zu den Menschen am Ort, zur politischen Gemeinde und zu Vereinen. Von daher kommen zu den regelmäßigen Kirchenvorstandssitzungen, die in der Regel monatlich stattfinden, Termine wie Einführungen, Verabschiedungen, Einweihungen, Kontakte zu den Gruppen und Kreisen in der Gemeinde, ökumenische Kontakte und gemeinsame Aktionen.